§ 51 UrhG - Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist.
Zulässig ist dies insbesondere, wenn:
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Von der Zitierbefugnis gemäß den Sätzen 1 und 2 umfasst ist die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des zitierten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
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Mit diesem Projekt versuchen wir darauf aufmerksam zu machen, dass wir samplingbasierte Kunstschaffende bei sämtlichen Urheberrechtsdebatten immer vergessen werden und dass hier eine ganze Kultur gefährdet ist, wenn keinerlei Ausnahmen mehr im Urheberrecht eingeräumt werden (Stichwort Uploadfilter).
Dann stirbt Sampling nämlich aus oder wird endgültig kriminalisiert...
Zu diesem Zweck haben wir uns mit dem Werk eines Ausnahmekünstlers auseinander gesetzt und darauf bezugnehmend, mit dem Stilmittel der Satire, etwas Neues erschaffen.
...Etwas Wunderschönes und Hörenswertes...
Lieber Udo Lindenberg,
wir hoffen, dass du diese Protestaktion mit dem nötigen Humor nimmst und erkennst, dass dies eine Hommage und eine Respektsbekundung darstellt.
!!!ONE ART, ONE LOVE!!!
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Vielen Dank an alle beteiligten Producer für die sehr guten Beats.
Vielen Dank an LabOhr und Tapefabrik für den Support und die reibungslose Zusammenarbeit.